Eheschließung

Mitzubringen sind:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde von Vorehe
  • Nachweis über die Auflösung der Vorehe (Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde)
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Nachweis zur Führung eines akademischen Grades
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Gerichtsbeschluss über die Ehemündigkeit, wenn der/die Verlobte zwischen 16 und 18 Jahre alt ist und die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters 
  • weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein (z.B. Reisepass, Ehefähigkeitszeugnis, Geburtenbuchabschrift)
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

 

 

Zuständig Standesamt

 help.gv.at Heirat