Solaranlagenförderung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.1994 beschlossen, dass die Aufstellung von Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung seitens der Gemeinde gefördert wird. Es wurde ein  Förderungsbetrag von € 21,80/m² Kollektorfläche, jedoch maximal € 363,36 pro Anlage und Wohneinheit, festgelegt. Der Antrag auf Förderung erfolgt formlos am Gemeindeamt unter Vorlage des Abnahmeprotokolls und Bekanntgabe der Bankverbindung.