Tierkörperverwertung

Service zur Tierkörperbeseitigung (TKB)

Wenn das geliebte Haustier stirbt, stellt sich oft die Frage: "Wohin mit den sterblichen Überresten?" In Niederösterreich gibt es ein einheitliches, hygienisches Sammelsystem, welches von den Abfallverbänden gemeinsam mit dem Land NÖ aufgebaut worden ist. Um eine hygienische, saubere und unkomplizierte Entsorgung von toten Heimtieren und Fleischabfällen aus Haushalten zu ermöglichen, wurden im Verbandsgebiet des G.V.U., Bezirk Gänserndorf, sechs Sammelstellen eingerichtet:

  • Zistersdorf, Tierspital
  • Hohenruppersdorf, NUA Müllbehandlungsanlage
  • Deutsch-Wagram, Kläranlage
  • Lassee, Altstoffsammelzentrum
  • Groß-Enzersdorf, Altstoffsammelzentrum
  • Orth a.d. Donau, Kläranlage

Kostenlose Abgabemöglichkeit rund um die Uhr für:

  • tote Heimtiere
  • tote Wildtiere am Straßenrand
  • verdorbenes Fleisch

Die Sammelbehälter werden aus hygienischen Gründen gekühlt und regelmäßig entleert. Nichttierische Abfälle (Obst, Gemüse, Plastiksäcke etc.) dürfen ebenso wie Nutz- und Schlachttiere oder Wildaufbruch nicht eingeworfen werden. Absolut verboten ist das Einbringen seuchenverdächtiger Tiere. Hiefür besteht Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Anliefern dürfen ausschließlich Privathaushalte, Tierärzte und Straßenmeistereien. Der Transport der tierischen Abfälle zur TKB-Sammelstelle ist selbst durchzuführen. Die Beseitigung toter Heimtiere, deren Einwurf auf Grund ihrer Größe (240-Liter-Behälter mit Öffnung ca. 40 x 35 cm) nicht möglich ist, ist über die Gemeinde zur allfälligen Direktabholung (durch die Fa. SARIA) zu veranlassen. Das Vergraben toter Heimtiere auf eigenem Grund und Boden ist erlaubt, soweit diese nicht seuchenkrank bzw. -verdächtig sind und dadurch keine Umweltbeeinträchtigung entsteht. Gewerbliche Betriebe (z.B. Schlachtbetriebe) und Direktvermarkter müssen alle Schlachtabfälle nachweislich laut Tiermaterialien-Gesetz selbstständig über einen dafür befugten Vertragspartner entsorgen!