Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

Unter folgenden Voraussetzungen wird eine Waffenbesitzkarte von der Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat ) ausgestellt:

•Antrag durch eine verlässliche EWR-Bürgerin/einen verlässlichen EWR-Bürger

•Vollendung des 21. Lebensjahres

•Nachweis einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)

•(Psychologisches) Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung – nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer Jagdkarte ist)

•Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (umgangssprachlich oft als "Waffenführerschein" bezeichnet; wird in der Regel als Bestätigung der Waffenfachhändlerin/des Waffenfachhändlers ausgestellt, dass die Person auch im – praktischen – Umgang mit (ihren/seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde, ausgestellt)