Wasserabgabenordnung - Änderung 2006

06.09.2006

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hohenruppersdorf hat in seiner Sitzung am
6. Setpember 2006 die in Geltung stehende Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Hohenruppersdorf abgeändert. Die Abänderung der Verordnung tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft.

Hinsichtlich der Wasserabgaben für die Marktgemeinde Hohenruppersdorf wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 6. September 2006 die §§ 6 Abs. 2 und 7 Abs. 2 der Wasserabgabenordnung vom
8. August 2002 wie folgt abgeändert.

§ 6

Wasserbezugsgebühren

Abs. 2:

Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr für 1 m³ Wasser mit 1,60 € festgesetzt.

§ 7

Entstehung des Abgabenanspruches, Ablesungszeitraum, Entrichtung der Wasserbezugsgebühr und Bereitstellungsgebühr

Abs. 2:

Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gemäß § 11 Abs. 1 und 2 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der Ablesezeitraum beträgt daher zwölf Monate. Er beginnt mit 1. Oktober und endet mit 30. September. Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier Teilzahlungszeiträume wie folgt festgelegt:
                                               1. vom 1.10. bis 31.12.
                                               2. vom 1.1. bis 31.3.
                                               3. vom 1.4. bis 30.6.
                                               4. vom 1.7. bis 30.9.
Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die vorgenannten Teilzahlungszeiträume aufgeteilt, wobei die einzelnen Teilbeträge in gleicher Höhe auf- oder abgerundet festgesetzt werden. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15.11., 15.2., 15.5. und 15.8. fällig. Im ersten Teilzahlungszeitraum jedes Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr und werden die Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungszeiträume neu festgesetzt.

                                                                                             Der Bürgermeister: